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   VG Wiesbaden, 26.03.2021 - 6 L 368/21.WI   

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VG Wiesbaden, 26.03.2021 - 6 L 368/21.WI (https://dejure.org/2021,6977)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 26.03.2021 - 6 L 368/21.WI (https://dejure.org/2021,6977)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 26. März 2021 - 6 L 368/21.WI (https://dejure.org/2021,6977)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Vorläufige Beschulung im Wege des Wechselunterrichts - Corona-Virus

Verfahrensgang

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 13.05.2020 - 1 BvR 1021/20

    Unzulässige Verfassungsbeschwerden gegen Lockerungen und gegen Verlängerungen der

    Auszug aus VG Wiesbaden, 26.03.2021 - 6 L 368/21
    Der Staat hat dabei stets einen verhältnismäßigen Ausgleich zwischen der Freiheit der einen und dem Schutzbedarf der anderen zu schaffen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.05.2020 - 1 BvR 1021/20).

    Bei der Wahl der notwendigen Schutzmaßnahmen haben der Gesetzgeber und auch die von ihm zum Verordnungserlass ermächtigte Exekutive nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts einen Spielraum für den Ausgleich der dabei widerstreitenden Grundrechte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.05.2020 - 1 BvR 1021/20 -, juris Rn. 10).

    Gleichwohl kann dieser Spielraum mit der Zeit - etwa wegen besonders schwerer Grundrechtsbelastungen und wegen der Möglichkeit zunehmender Erkenntnis - geringer werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.05.2020 - 1 BvR 1021/20 -, juris Rn. 10).

  • VG Berlin, 07.05.2020 - 3 L 167.20

    Einstweilige Anordnung auf Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts für Grundschüler

    Auszug aus VG Wiesbaden, 26.03.2021 - 6 L 368/21
    Je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen können sich dabei unterschiedliche Grenzen für den Normgeber ergeben (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 7.05.2020 - 3 L 167/20 -, juris Rn. 16 m.w.N.).

    Ein ursprünglich bei summarischer Prüfung als rechtmäßig zu qualifizierendes Vorgehen kann mit zunehmender Dauer in eine Rechtswidrigkeit hineinwachsen (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 10.03.2021 - 3 L 57/21, BeckRS 2021, 3986; Beschluss vom 07.05.2020 - 3 L 167/20 -, juris Rn. 32).

  • BVerfG, 21.06.2011 - 1 BvR 2035/07

    Mediziner-BAföG

    Auszug aus VG Wiesbaden, 26.03.2021 - 6 L 368/21
    Diese bedürfen jedoch stets der Rechtfertigung durch Sachgründe, die dem Differenzierungsziel und dem Ausmaß der Ungleichbehandlung angemessen sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Juni 2011 - 1 BvR 2035/07 -, juris, Rn. 64).
  • BVerfG, 07.02.2012 - 1 BvL 14/07

    Ausschluss von Nicht-EU-Bürgern von der Gewährung des Landeserziehungsgeldes nach

    Auszug aus VG Wiesbaden, 26.03.2021 - 6 L 368/21
    Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebietet dem Normgeber, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. BVerfG, Beschluss vom 07.02.2012 - 1 BvL 14/07 -, juris, Rn. 40).
  • BVerfG, 10.04.2020 - 1 BvQ 31/20

    Ablehnung eines mit dem Angebot von Schutzvorkehrungen verbundenen Antrags auf

    Auszug aus VG Wiesbaden, 26.03.2021 - 6 L 368/21
    Dies ergibt sich bereits daraus, dass die Notwendigkeit der getroffenen Schutzmaßnahmen im Allgemeinen fortlaufend von der zuständigen Behörde zu überprüfen und dabei zu untersuchen ist, ob zusätzliche Lockerungen angesichts neuer Erkenntnisse etwa zu den Verbreitungswegen des Virus oder zur Gefahr einer Überlastung des Gesundheitssystems verantwortet werden können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. April 2020 - 1 BvQ 31/20 -, juris Rn. 16).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.10.2017 - 3 S 84.17

    (Kein) Familiennachzug syrischer Familienangehöriger im vorläufigen

    Auszug aus VG Wiesbaden, 26.03.2021 - 6 L 368/21
    Begehrt ein Antragsteller - wie hier - die Vorwegnahme der Hauptsache, kommt die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nur dann in Betracht, wenn ein Obsiegen im Hauptsacheverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und dem Rechtsschutzsuchenden anderenfalls schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 17.10.2017 - 3 S 84.17 / 3 M 105.17 -, juris Rn. 2 und vom 28.04.2017 - 3 S 23.17 -, juris Rn. 1).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.04.2017 - 3 S 23.17

    Versagung der Erteilung eines Visums zwecks Familiennachzugs im vorläufigen

    Auszug aus VG Wiesbaden, 26.03.2021 - 6 L 368/21
    Begehrt ein Antragsteller - wie hier - die Vorwegnahme der Hauptsache, kommt die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nur dann in Betracht, wenn ein Obsiegen im Hauptsacheverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und dem Rechtsschutzsuchenden anderenfalls schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 17.10.2017 - 3 S 84.17 / 3 M 105.17 -, juris Rn. 2 und vom 28.04.2017 - 3 S 23.17 -, juris Rn. 1).
  • VG Frankfurt/Main, 16.03.2021 - 5 L 623/21

    Keine zusätzlichen Beschränkungen für den Einzelhandel aus § 3a Abs.1 Satz 2 Nr.

    Auszug aus VG Wiesbaden, 26.03.2021 - 6 L 368/21
    Ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz ist vielmehr erst anzunehmen, wenn sich für die angegriffene normative Regelung und eine durch sie bewirkte Ungleichbehandlung kein sachlicher Grund finden lässt (vgl. VG Frankfurt am Main, Beschluss vom 16.03.2021 - 5 L 623/21.F -, juris, Rn.18 ).
  • VG Berlin, 10.03.2021 - 3 L 51.21

    Anspruch auf Beschulung im Präsensunterricht in Zeiten der SARS-CoV2-Pandemie

    Auszug aus VG Wiesbaden, 26.03.2021 - 6 L 368/21
    Der behördliche Einschätzungsspielraum wird jedenfalls durch die Notwendigkeit der Maßnahme im Einzelfall und seit Novellierung des Infektionsschutzgesetzes insbesondere auch durch die Vorgaben des § 28a Abs. 1 und Abs. 3 IfSG konkretisiert und begrenzt (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 10.03.2021 - VG 3 L 51/21, BeckRS 2021, 3968, Rn. 32).
  • VG Berlin, 10.03.2021 - 3 L 57.21

    Anspruch auf Beschulung im Präsensunterricht in Zeiten der SARS-CoV2-Pandemie

    Auszug aus VG Wiesbaden, 26.03.2021 - 6 L 368/21
    Ein ursprünglich bei summarischer Prüfung als rechtmäßig zu qualifizierendes Vorgehen kann mit zunehmender Dauer in eine Rechtswidrigkeit hineinwachsen (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 10.03.2021 - 3 L 57/21, BeckRS 2021, 3986; Beschluss vom 07.05.2020 - 3 L 167/20 -, juris Rn. 32).
  • VGH Hessen, 16.04.2021 - 7 B 753/21

    Keine vorläufige Beschulung von Schülern der Mittelstufe im Wechselunterricht

    Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 26. März 2021 - 6 L 368/21.WI - mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung abgeändert.
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